Nachrücken der GSBV? (Stellvertreter/in)

hackenberger, Tuesday, 30.04.2013, 16:39 (vor 4028 Tagen) @ matthias1

Hallo Matthias,

Ja!

Es steht doch im § 97 Abs. 7 SGB IX klar.

(7) § 94 Abs. 3 bis 7, ......... gelten entsprechend

Am Ende eine Frage, lt. Profil bist Du SchwbV, bist Du nun auch Stelli der GSchwbV> Wenn ja ergänze doch bitte das Profil, denn es könnte ja einmal für Antworten wichtig werden.
Dann bitte auch noch dort eintragen, welches Arbeitsrecht/Gesetz gilt> Ich denken/ vermute einmal das BetrVG


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