Nachrücken der GSBV? (Stellvertreter/in)
Hallo Matthias,
Ja!
Es steht doch im § 97 Abs. 7 SGB IX klar.
(7) § 94 Abs. 3 bis 7, ......... gelten entsprechend
Am Ende eine Frage, lt. Profil bist Du SchwbV, bist Du nun auch Stelli der GSchwbV> Wenn ja ergänze doch bitte das Profil, denn es könnte ja einmal für Antworten wichtig werden.
Dann bitte auch noch dort eintragen, welches Arbeitsrecht/Gesetz gilt> Ich denken/ vermute einmal das BetrVG