Mobilitätshilfe (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 23.05.2013, 08:21 (vor 4005 Tagen) @ maulwurf

Hallo,

zu erst muss es am Arbeitsplatz möglich sein, dass der Hund sich dort aufhalten kann. Also entsprechender Platz muss gegeben sein. Weiter sollten die Koll. keine Probleme/Ängste vor Hunden haben.

Hier ist es auch daher wichtig, dass man vorher mit den betroffenen Koll redet.

Ich hatte einen blinden Koll. mit einem Bilndenführhund und alle diese Punkte waren gegeben. Somit gab es keine Probleme.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion