Mobilitätshilfe (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 23.05.2013, 14:40 (vor 4005 Tagen) @ sedov

Hallo maulwurf,

da bei Erwerbstätigkeit immer auch die DRV als Reha-Träger in Frage kommt, solltest Du dem Kollegen den Besuch der örtlich zuständigen Reha-Servicestelle empfehlen.
Diese können die Zuständigkeit verbindlich klären und ggfs. den Kollegen auch in Sachen persönliches, trägerübergreifendes Budget gem. § 17 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__17.html
beraten.
Da der Aufwand für einen notwendigen Blindenhund zumindest z. T. zum Reha-Bedarf dazugehört, könnte hier ein persönliches Budget für die lfd. Kosten erhebliche bürokratische Anstrengungen einsparen.
Für evtl. notwendige Maßnahmen am Arbeitsplatz ist die Einschaltung des IFD sicherlich richtig. Falls irgendwelche Ausstattungsmaßnahmen in Frage kämen, kann dann auch vom IFD oder von Dir der technische Dienst des Integrationsamts hinzugezogen werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion