Bewerbung mit schlechtem Gefühl (Einstellung)

hackenberger, Monday, 17.06.2013, 18:44 (vor 3967 Tagen) @ Minka

Hallo,

leider können wir hier nicht weiterhelfen. Denn wie aus der Kopfseite zu ersehen, sind wir hier AUSSCHLIEßLICH ein Forum für Mandatsträger.

Da können wir leider auch keine Ausnahmen machen, denn sonst kommt die Ausnahme zur Ausnahme.

Mitlesen kann hier jeder. Auch unter A-Z zB unter E wie Einstellung. Die Aufgaben der SchwbV ergibt sich aus dem SGB IX, hier u.a. §§ 81 und 95.

Die Einbeziehungen, Art der Beteiligungen der SchwbV in den Betrieben ist auch nicht immer gleich.

Jeder kann sich aber auch gerne an die AN-Vertretungen der Betriebe bei welchen man sich bewirbt wenden.


Wir bitten um Verständnis!


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