Rechtswechsel Arbeitgeber (Allgemeines)

Katharina1, Sachsen-Anhalt, Thursday, 04.07.2013, 14:54 (vor 3951 Tagen)

Liebe Mitstreiter,
habe da eine Frage bezüglich eines anstehenden Rechtswechsels in meiner Firma. Wir sind z.Zt. ein eingetragener Verein und die Rechtsform wird auf eine gemeinnützige GmbH geändert. Die Form wie, ob mit Betriebsübergang nach 613a oder wie auch immer, ist noch nicht klar. Meine Frage bezieht sich auf sb Mitarbeiter, die mit uns zwar einen gültigen Arbeitsvertrag haben, aber zu krank sind um zu arbeiten und sich deshalb im ALG 1-Bezug befinden. Ich denke für diese Kollegen läuft alles genauso ab wie für uns andere Kollegen auch oder sehe ich das falsch>
Herzlichen Dank für Tipps!
Katharina


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