Arbeitsleistung - Wie viel? (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 09.07.2013, 09:52 (vor 3946 Tagen) @ Yves

Hallo,

grundsätzlich müssen auch Schwerbehinderte wie alle AN ihren Arbeitsvertrag erfüllen. Also die gleiche Leistung erbringen. Soweit der Grundsatz. Die 100% eines Schwerbehinderten können aber sich von der Leistung von 100% eines Nichtbehinderten aus Gründen der anerkannten Schwerbehinderung unterscheiden.

Es gibt hier keine Messkurve/latte!

Dann wäre es erst einmal ein Thema des § 81 Abs 4 SGB IX. Der AG könnte dann weiter als Ausgleich oder für entsprechende Hilfsmittel Leistungen der SchwbAV ggf in Anspruch nehmen.

Hier wäre aber auch der BR und die SchwbV bei der Einführung dieser Leistungsregelung gefordert hier entsprechende Regelungen zu dem angesprochenen Umstand mit einzubringen.

PS: Du bist Stelli, also idR im ruhenden Mandat = nicht zuständig. Zuständig ist die VPSchwb.

Weiter, bitte das Profil noch vervollständigen. Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten)
Also alle Klammerwerte beantworten.


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