Aussagen im Beitrag "Novellierung des SGB IX" von Apanatshi (Freistellung)

hackenberger, Tuesday, 16.07.2013, 16:18 (vor 3938 Tagen)

Hallo Apanatshi, hallo KollegenInnen,

weil ja im Beitrag von Apanatshi wieder auch einmal das bekannte Thema Freistellung bei < 200 Schwbs angesprochen wird, diesen Beitrag.


Die SchwbV hat ja das Recht, dass der AG dich im notwendigen Umfang von der Arbeit freistellt. Also, die faktische Freistellung.

Wenn man diese richtig nutzt, kann dieses den AG sehr schnell dazu bewegen, hier mit der SchwbV auch wenn es keine 200 Schwerbehinderte gibt eine freiwillige Vereinbarung zur Freistellung zu vereinbaren.

Denn, der AG hat hier ja dann eine große Planungsunsicherheit. Er weiß also nicht, wann kann er für welche Zeit mit dem Mandatsträger für seine arbeitsvertragliche Arbeit einplanen. Denn er muss ja stets damit rechnen, dass sich der Mandatsträger vorschriftsmäßig für Mandatsarbeit abmeldet und dann die Arbeit liegen bleibt bzw. auf andere übertragen werden muss.

Daher also geht man das Thema nicht unter dem Aspekt "Freistellung" sondern "Planungssicherheit für den AG" an.

Es bedingt aber dann auch, dass man dem AG signalisiert, ich (Mandatsträger) nehme größtmögliche Rücksicht auf den AG und die anstehende arbeitsvertraglich Arbeit.

Bedeutet, ich prüfe stets was ist im Augenblick das Dringendere> Was kann ggf auch ohne Nachteile später erledigt werden>

Auch signalisiere ich dem AG, dass sollte die vereinbarte Freistellung nicht für Mandatsaufgaben benötigt werden, ergibt sich halt einfach mehr Zeit für die arbeitsvertragliche Arbeit. Weiter teile ich dem AG frühzeitig mit, dass ggf ein Mehr an Zeit für Mandatsaufgaben benötigt wird, so dass der AG planen kann.

Wenn man dann auch noch auf eine sich in der Praxis bewährte Freistellungsregelung verweißt, welche man auf den Webseiten hier findet. Dem AG dann auch erklärt, dass auch Franz Josef Düwell auf eine Solche als für beide Seiten positive Regelung in seinem LPK-SGB IX Kommentar, § 96 Rn 40 (Nomos Verlag) verweist sollte sich eigentlich eine Regelungsmöglichkeit ergeben.


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