Anreise am Vortag???? (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Thursday, 25.07.2013, 00:00 (vor 3930 Tagen) @ silke

Hallo,

einem Mandatsträger sollte das anzuwendende Reisekostenrecht bekannt sein. Einmal weil er selbst betroffen sein kann aber auch weil er ggf Betroffene beraten sollte.

Wenn das was ich gefunden habe zutrifft, gilt das Kirchengesetzüber die Reisekosten und dann weil in diesem darauf verwiesen das Bundesreisekostengesetz.

Soweit mir noch aus meiner Zeit als Beamter bekannt ist, ist es in den Sommermonaten zumutbar, dass man DR um 06:00 Uhr antritt.

Wenn dem noch so ist, ist also hier die Anreise am Veranstaltungstsg zumutbar. Gleiches gilt für die Rückreise bei dieser Veranstaltung.

Letztlich, es gibt hier keine Sonderregelungen für Mandatsträger. Daher ist es auch eigentlich kein Thema dieses Forums, da 'nur' allgemeines Arbeitsrecht.

PS: mit Anrede lesen sich Beiträge noch schöner ;-)


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