Probleme beim Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (Seminare / Fortbildung)

Atom44, Bochum / NRW, Monday, 29.07.2013, 09:32 (vor 3926 Tagen)

Hallo,

im - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) - steht unter Paragraph 3 folgender Text:
(1) Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf
Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefaßt
werden.
(2) Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht
oder verringert sich der Anspruch entsprechend.
(3) Ein Arbeitnehmer erwirbt den Anspruch nach sechsmonatigem Bestehen seines
Beschäftigungsverhältnisses.

Der Arbeitgeber will nun unseren Mitarbeitern der Werksfeuerwehr den Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub verkürzen. Der AG argumentiert so, dass die Mitarbeiter ja nur max.3 x zum 24 Std.Dienst innerhalb einer Woche kämen und somit nur auf 3 Tage Bildungsurlaub Anspruch hätten. Er definiert einen 24-Std.-Einsatz als "Arbeitstag".

Gibt es hier Musterurteile> Mir fehlen die Argumente aufgrund des "schwammigen Textes" im AWBG.

Lieben Gruß

Thomas


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