Freistellung des Stellvertreters (Stellvertreter/in)

montag, Thursday, 08.08.2013, 14:26 (vor 3928 Tagen)

Hallo,

ich bin VP und habe mir, im Zuge eines AG-Verfahrens, eine Freistellung für die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit erkämpft.
Da wir etwa 100 sbM im Betrieb haben, kann ich diesem Ehrenamt gut nachkommen.
Nun werdich einige Wochen verhindert sein und mein 1. Stelli wird die Vertretung übernehmen.

Gilt für den Stellvertreter ebenfalls diese Freistellung im Vertretungsfall auch, so wie alle anderen Rechte>>
Ich war bisher der Meinung, das dies so ist, werde aber durch andere Aussagen immer wieder verunsichert.
Wo kann ich das eventuell nachlesen>>


Mit fdl. Grüßen

Sonne21


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