Betriebsarztpraxis kein Teil des Arbeitplatzes (Hilfsmittel)

SBV_AZHV, München - Bayern, Thursday, 22.08.2013, 13:58 (vor 3904 Tagen)

Hallo Zusammmen,

die SBV und der AG haben einen Antrag auf Leistungen an AG aus dem Mitteln der Ausgleichabgabe zur behinderungsgerechten Einrichtung in Form eines barrierenfreien Umbau der Zugangstüre zur betriebsärztliche Praxis für unsere mobiltätseingeschänkten Mitarbeiter gestellt.

Jetzt wurde dieser Antrag abgelehnt, mit der folgender Begründung:

Eine Zugangstüre der betriebsärztlichen Praxis ist für das IA nicht förderfähig, da diese in keiner Weise im Zusammenhang mit den ausgeübten Tätigkeiten der betreffenden Personen steht.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob hier entsprechende Argumente anzuführen z.B. Pflicht-Untersuchungen der Arbeitsunfälle die eine tätigkeitbezogenen Zusammenhang herstellen.

Wer hat Erfahrung in speziellen Fall>

LG Markus


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