Betriebsarztpraxis kein Teil des Arbeitplatzes (Hilfsmittel)

SBV_AZHV, München - Bayern, Monday, 26.08.2013, 17:10 (vor 3900 Tagen) @ albarracin

» betriebseigene Räumlichkeiten handelt und der Betriebsarzt
» als Angestellter des Betriebes tätig ist.

Hallo Wolfgang,

beide Punkte treffen zu!

Kann ich mich auf das entsprechende IA beziehen> Wenn ja, um welches IA handelt es sich>

Sind eigentlich Entscheidungen anderer IA grundsätzlich als Präjudiz zu werten>

LG Markus


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