Muss ein Zwischenzeugnis in der Personalakte verbleiben? (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 03.09.2013, 14:50 (vor 3892 Tagen) @ Fugur

Hallo,

das ist eine reine Arbeitsrechtliche Frage, also kein Thema der SchwbV sondern des BR. Damit auch kein Thema dieses Forums.

Man sollte immer beachten, was sind die Themen und Aufgaben der SchwbV und was des BR. Nur weil es um einen Schwerbehinderten geht, ist nicht immer die SchwbV zuständig. Dann sollte man die Koll. an den BR verweisen.

Hinweis: Im Web findet man viele Infos betreffend dieser Frage und auch was wie in einem Zegnis stehen muss und darf. Also qualifiziertes Zeugnis.

PS: Bitte das Profil vervollständigen. Es fehlen die Angaben der Zahl der Schwbs und welches Arbeitsrecht zur Anwendung kommt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion