Anschaffung (Hilfsmittel)

hackenberger, Saturday, 07.09.2013, 22:39 (vor 3887 Tagen) @ aggie

Hallo,

erst einmal den BASchwb auffordern sofort hier zu handeln und diesem erklären, man würde sonst sofort einen Anwalt beauftragen gegen ihn persönlich ein OWI Verfahren einzuleiten, es drohe ihm dann persönlich ein OWI bis zu 10000,- €.

Der BR sollte ebenfalls aktiv werden.

Sofern hier dem Betroffenen ohne diese Hilfsmittel Schäden drohen, sollte er sofort zum Anwalt und zum einen seine Rechte ggf einklagen und durch den Anwalt prüfen lassen, ob ihm ein Leistungsverweigerungsrecht, also die Verweigerung der Erbringung der Arbeitsleistung zusteht. Weiter ggf Schadenersatzansprüche gegen den AG rechtlich prüfen lassen.

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