Neubesetzng von Stellen (Einstellung)

hackenberger, Friday, 13.09.2013, 10:43 (vor 3884 Tagen) @ Hans-Jürgen

Hallo Hans-Jürgen,

leider ist Dein Profil unvollständig. Daher kann ich leider nicht erkennen wer hier eine Frage stell, Mandatsträger>

Bitte ergänze Dein Profil und beachte auch den Grundsatz, Forum für Mandatsträger, siehe hierzu Kopf der Webseite und lese und beachte auch bitte den ersten Forumsbeitrag "stren geheim.....".

Aber die Antwort auf Deine Frage ergibt sich auch aus § 81 Abs. 1 SGB IX. Dort gibt es auch nur eine Ausnahme im Satz 7 beschrieben.


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