Neubesetzng von Stellen (Einstellung)
Hallo Hans-Jürgen,
Danke für die Ergänzung des Profils.
Die Antwort auf Deine Frage ergibt sich auch aus § 81 Abs. 1 SGB IX.
Dort gibt es auch nur eine Ausnahme im Satz 7 beschrieben.
Also, ja er muss. Nur die Erörterung der Ablehnung, Satz 7 nicht.