Neubesetzng von Stellen (Einstellung)

hackenberger, Friday, 13.09.2013, 10:59 (vor 3884 Tagen) @ hackenberger

Hallo Hans-Jürgen,

Danke für die Ergänzung des Profils.

Die Antwort auf Deine Frage ergibt sich auch aus § 81 Abs. 1 SGB IX.
Dort gibt es auch nur eine Ausnahme im Satz 7 beschrieben.

Also, ja er muss. Nur die Erörterung der Ablehnung, Satz 7 nicht.


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