Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplatz (Umgang mit Arbeitgeber)

Udoka, Münster i.Westf. (Arbeitgerber ist BUND), Wednesday, 18.09.2013, 20:18 (vor 3878 Tagen)

Hallo zusammen,

Mein Name ist Udo und ich bin örtlicher Schwerbehindertenvertreter in einer
Polizeibehörde.
Ich habe mal folgende Frage an das Forum:
Eine Tarifbeschäftigte, GdB 60, beansprucht einen behindertengerechten Arbeitsplatz aufgrund einer Sehschwäche und aufgrund von Rückenbeschwerden/Bandscheibe.
Daraufhin haben wir den Integrationsfachdienst der Stadt kommen lassen.
Wir haben alle geforderten Unterlagen eingereicht (u.a. die Stellungnahme des stellv. Dienststellenleiters, der die Beschaffung befürwortet/der Dienststellenleiter befand sich im Urlaub).
Durch die Fachleute vom Intergrationsfachdienst haben wir die Beschaffung/Bezahlung diverser Büromöbel u.a. eines elektonisch höhenverstellbaren Schreibtisches angeregt und genehmigt bekommen.
Diese Gegenstände wurden nun, nachdem die Mitarbeiterin sich diese ausgesucht hat und Kostenvoranschläge eingeholt wurden, bestellt.
Heute kam der Dienststellenleiter zu mir und beschuldigte mich der Verschwendung (hier:§ 7 BHO Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungs*-rechnung)
Schlielich stehe noch ein alter elektronisch höhenverstellbarer Schreibtisch im Keller, den man auch hätte nehmen können.
Das war aber niemandem bekannt.

Jetzt aber endlich meine Frage:
1. Hat die Mitarbeiterin das Recht, sich die Möbel selbst auszusuchen oder kann sie verpflichtet werden, einen `gebrauchten` zu nehmen>
2. Wo finde ich darüber etwas in der Literatur>
3. Geht es den Dienststellenleiter, der ständig gegen eingeschränkt einsatzfähige Kollegen moppert, überhaupt etwas an>

Vielen Dank für die hoffentlich vielen Antworten.

Gruß, Udo

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mit freundlichem Gruß

Udo Steinert


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