Blutdruckgerät (Hilfsmittel)

Calais, Thursday, 19.09.2013, 14:13 (vor 3878 Tagen)

hallo Forum,

habe schon recherchiert zur Frage der technischen Hilfsmittel. Der Anspruch besteht nach §81 Abs 4.
Jetzt meine Frage (weil ich von einer Kollegin gefragt wurde), kann man sich auch mit einem Blutdruckgerät ausstatten lassen, um die Blutdruckspitzen während der Arbeit zu erfassen> Eher nicht, weil das kein technische Hilfsmittel ist, oder> Müsste das dann der Hausarzt veranlassen>
Ich bin keine SBV und daher nicht so fit auf diesem Gebiet.
Vielen Dank
Calais


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