Blutdruckgerät (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 19.09.2013, 14:28 (vor 3878 Tagen) @ Calais

Hallo,

hier handelt es sich nicht um eine Maßnahme welche unter § 81 Abs 4 SGB IX fällt. Es muss also ein solches Gerät nicht vom AG gestellt werden. Man kan versuchen ob die KK ggf nach Verordnung durch den Arzt hier die Kosten übernimmt. Nach dem was ich im Web gefunden habe sind die Chancen heute aber schlecht. Früher war es wohl unter bestimmten Bedingungen anders. Also Kasse anfragen.

PS: Ergänze doch Dein Profil bitte noch etwas. Habt ihr keine SchwbV>


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion