Vorstellungsgespräche (Einstellung)

hackenberger, Saturday, 28.09.2013, 10:10 (vor 3869 Tagen) @ eichenschild

Hallo,

zu erst, gut dass es wohl mit dem AG ziemlich klappt.

Zur Frage, wenn es unter den schwerbehinderten Bewerbern 'nur' einen Schwerbehinderten gibt, so hat die SchwbV das Recht an ALLEN Vorstellungsgesprächen teilzunehmen. Denn sie muss die Möglichkeit des Vergleiches haben das es hier keine unterschiedliche Vorgehen gibt.

Kann man auch so in Urteilen und Kommentierungen nachlesen.

PS: Bitte ergänze dein Profil um die Anzahl der Schwbs und das geltende Arbeitsrecht/ Gesetz.


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