Vorstellungsgespräche (Einstellung)

hackenberger, Thursday, 05.12.2013, 09:20 (vor 3801 Tagen) @ Niko

Hallo,

» Ich würde sagen ja, denn es kann sich ja immer noch ein Bewerber als
» schwerbehindert "outen"

Nein, es besteht kein Teilnshmerecht. Denn dieses besteht immer bekanntlich nur, wenn unterden Bewerbern mindestens 1 Schwerbehinderter ist.

Diese Situation ist ja grundsätzlich immer möglich.

Sonst ist es so wie grundsätzlich, outet sich oder stellt sich im Vorstellungsgespräch ein Bewerber als Schwerbehinderter heraus, muss der AG dann unterbrechen und die SchwbV ab diesem Zeitpunkt hinzuziehen.


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