Aussteuerung Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Wednesday, 09.10.2013, 08:38 (vor 3858 Tagen) @ heino

Hallo Heino,

dieses ist weder Thema dieses Forums noch Thema der SchwbV.

Die SchwbV sollte sich aus solchen, nicht zu ihrem Aufgabenfeld gehörenden Themen auch aus eigenem Interesse heraushalten.

Wir sind nun einmal nicht für alles und alle SGB zuständig. Schon gar nicht für Renten und/ oder Versorgungs-/ Versicherungsfragen.

Man kann unverbindliche Hinweise auf Anlauf und Beratungsstellen geben. Da gibt es auch für dieses Thema besondere Fachstellen zB auch die DRV. Damit sollte man es aber auch belassen.

Man läuft hier sonst auch Gefahr, dass man ggf. wegen Falschberatung zivilrechtlich gem. BGB auf Schadenersatz verklagt wird. Diese Gefahr besteht besonders, bei Beratungen außerhalb der Aufgaben der SchwbV laut SGB IX, wie hier zB bei Rententhemen. Aber auch bei Aufgaben der SchwbV lt. SGB IX wenn man mit Vollmacht des Betroffenen selbstständig/ eigenverantortlich handelt. Einer Vertrauensperson ist dieses leider geschehen. Deren Anwalt versucht nun alles diese im Raume stehende größere 5 stellige Summe noch zu mildern bzw abzuwenden. Hier ist es auch wichtig, eine normale Haftpflichtversicherung schützt den "Mandatsträger" hier nicht. Sie tritt hier also nicht ein.

Gerade bei Renten / Versorgungsfragen kann eine fehlerhafte Beratung wenn sich der Betroffene darauf beruft sehr schnell solches nach sich ziehen. Denn es geht schnell um große Beträge.

Daher, bitte doch bei/mit Fragen/ Themen das Themengebiet dieses speziellen Forum beachten. Wir sind kein Forum für Renten / Versorgungsfragen.


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