Vorstellungsgespräche ohne konkrete Stelle (Einstellung)

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Friday, 25.10.2013, 10:47 (vor 3842 Tagen)

Hallo zusammen,

es war eine Weile Ruhe, nachdem meine Rechtsanwältin im Sommer dem AG mitgeteilt hatte, dass auch bei Griff in einen Bewerberpool, den der AG vorhält, eine Ausschreibung korrekt und vollständig laufen muss (Meldung AfA, externe Ausschreibung, Vorstellungsgespräche etc.)

Nun will man, ohne dass es eine konkrete freie Stelle gibt, im Hinblick auf den noch festzulegenden Personalplan 2014 und darin evtl. neu geschaffenen Stellen Vorstellungsgespräche mit externen Bewerbern aus einem früheren Verfahren zu führen, um geeignete Interessenten in den Bewerberpool aufzunehmen.

Ist das korrekt> Muss nicht bei jeder neuen freien Stelle das Verfahren ganz neu angestoßen werden>

LG Claudia

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LG, CHM


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