Einstellung (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 07.11.2013, 10:58 (vor 3830 Tagen) @ ninifee

Hallo,

erkläre allen, dass das SGB IX und die geltenden Fürsorgererlasse/-richtlinien zu beachten sind. Besonders der PR ist lt. dem PersVG sogar besonders hier verpflichtet darauf zu achten und hinzuwirken.

Eine Missachtung hier wäre ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG, also eine Diskriminierung aus Gründen der Behinderung mit all seinen möglichen Folgen. Man müsste dann auch als SchwbV den Betroffenen hier über seine Bedenken informieren.

Lese auch einmal [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12340]diesen Beitrag[/link] und den [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=12546#p12546]dort verlinkten Beitrag[/link] und weise betroffene Beamte auf diese dort aufgefürte hin.

Kontextlink:
Benachteiligung einer Schwerbehinderten in einem Stellenbesetzungsverfahren


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