ohne Genehmigung zum Termin (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Friday, 08.11.2013, 09:02 (vor 3829 Tagen) @ okonzelmann

Hallo,

leider nicht richtig gesucht. Wenn Du hier oder auf der Startseite den Suchbegriff "Dienstreise" eingibst, findest Du einiges zu diesem Thema.

Zum Beispiel hier:
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=13507
http://www.schwbv.de/abmeldung_vom_arbeitsplatz.html

Es gelten hier die gleichen Regelungen wie für BR/ PR.

Der Grundsatz lautet, Mandatstätigkeiten dazu zählen auch Dienstreisen bedürfen KEINER Genehmigung. Der Mandatsträger MUSS sich nur ordnungsgemäß ab und zurückmelden.

Man sollte unter diesem Rechtsgrundsatz mit dem AG eine Regelung treffen auch bezüglich ggf zu nutzender Abrechnungssystemen. In vielen Betrieben werden die Dienstreisen via SAP-Systemen beantragt und abgerechnet. Diese bedürfen dann idR die elektr. Genehmigungen von Vorgesetzten/Kostenstellenverantwortlichen. Auch hier MUSS der AG das Gesetz beachten und ein Regelung entsprechend vorsehen.

Wir hatten bei uns daher hierzu im SAP System die Regelung, dass diese beiden hier "Verantwortliche", es war einmal der BR Vorsitzende (den wir wurden auf einer gemeinsam Kostenstelle geführt) und ein Abteiler die Pflicht, Anträge sofort und ohne Prüfung im SAP System freizugeben/mitzuzeichnen. Damit wurde dem Gesetz genüge getan und das SAP System musste nicht extra konfirguriert und stets angepasst werden. Anträge/ Abrechnungen wurden somit "durchgewunken". Dem AG steht es aber frei bei Verdacht von Unrichtigkeiten, ggf den Rechtsweg also das ArbG in Anspruch zu nehmen.

Hinweis: Sofern im Betrieb/ Unternehmen Reise-/Reisekostenregelungen bestehen, sind diese mit Ausnahme des Themas Genehmigung auch für Mandatsreisen anzuwenden, so auch das BAG. Auch ergibt sich dieses aus dem Verbot der Benachteiligung bzw Bevorteilung aus Gründen des Mandates.


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