Zusammenlegung von Betriebsstellen - Neuwahl erforderlich? (Wahlen)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Tuesday, 12.11.2013, 08:36 (vor 3825 Tagen)

Guten Morgen zusammen!
In unserem Unternehmen werden ab Frühjahr die Betriebsstellen Hauptverwaltung und Außendienst zusammengelegt. Im Rahmen der anstehenden Betriebsratswahl wird besagte Zusammenlegung bereits berücksichtigt.

Ich selbst bin SBV der Hauptverwaltung. Eine gute Zusammenarbeit zwischen SBV vom Außendienst und mir ist sichergestellt.

Die Zusammenlegung von Hauptverwaltung und Außendienst ist zwischenzeitlich tarifvertraglich zwischen AG, BR und Gewerkschaft geregelt.

Wie muß nun die SBV von Hauptverwaltung und Außendienst in der Zeit zwischen Inkrafttreten der Zusammenlegung und Neuwahl der SBV gemäß Legislaturperiode umgehen>

Muß die Neuwahl der SBV bereits im Frühjahr erfolgen>
Verschiebt sich anschließend grundsätzlich die Legislaturperiode um ein halbes Jahr nach vorn>

Danke für Aufklärung und Toleranz, falls dieses Thema bereits existiert!

Gruß von Matthias


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