Zusammenlegung von Betriebsstellen - Neuwahl erforderlich? (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 12.11.2013, 09:35 (vor 3825 Tagen) @ matthias1

Hallo,

nutze doch bitte hier auf der Forumsseite und auf der Startseite die Suchfunktion mit dem Begriff "Zusammenlegung". Dann findest Du einiges zum Thema zB [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1317]hier![/link]

Aber auch unter A-Z unter Betriebsübergang.

Sofern es lt. TV komplette neu Strukturen gibt, könnt ihr auch alle zu diesem Zeitpunkt die Mandate niederlegen und somit den Weg für vorgezogene Neuwahlen auf örtl. Ebene freimachen. Doch dann bedenken ALLE, also auch die Stelli und zum gleichen Zeitpunkt.

Es ist leider immer wieder so, dass leider auch die Gewerkschaften hier dieses Thema ungenügend beachten/ behandeln. Wobei aber festzuhalten ist, eine Regelung hier per TV sieht das SGB IX nicht vor.

Hinweis:
Wenn hier aber die alten Betriebe rechtlich aufgelöst werden und ganz neue entstehen ist die Sachlage klar. Dann enden die Mandate ganz normal mit der Auflösung und es muss in den neuen Betrieben gewählt werden.

Sofern es jedoch eine weiterbestehende SBV-Stufenvertretung geben sollte, wäre diese im Amt und müsste die Neuwahl der örtlichen SBV einleiten.


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