Amtsausübung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 13.11.2013, 14:31 (vor 3824 Tagen) @ steven

Hallo Steven,

also auch Dienstreise ist ein Grund der Verhinderung. Also kann hier der Stelli zum Einsatz gebracht werden. Doch es ist kein muss. Die VPSchwb stellt eigenverantwortlich ihre mögliche Verhinderung fest.

Liegt ein Grund vor, der von der Gesetzgebung als möglicher Verhinderungsgrund angesehen wird, die VPSchwb sich aber als nichtverhindert ansieht und den Stelli somit nicht zum Einsatz kommt, darf sich daraus kein Nachteil für die Betroffenen (Schwb/Gleichgestellte) ergeben. Denn dann könnte es als Mandatspflichtverletzung eingestuft werden.

» Nicht falsch verstehen, mein Stelli ist gut und kann das, es geht mir nur
» ums Prinzip, bzw. die Vorgehensweise der PA in der Zukunft.
Ich verstehe es nicht falsch. Meine Hinweise auch nur, weil ein leider zu oft die Situation gibt, wo die Zusammenarbeit der VPSchwb und der Stelli leider nicht optimal klappt und die VPSchwb versucht den Stelli möglichst von der Wahrnehmung des Mandates abzuhalten versucht.

Die PA kann also die Verhinderungsvertretung des Stelli nicht mit dem Hinweis, die VPSchwb ist tel. erreichbar blocken. Dieses wäre dann Mandatsbehinderung.

Man hat zum einen ggf nicht alle Unterlagen zur Hand und den Kopf mit anderen Dingen voll. Man kann auch einfach auf die bestehende BAG Rechtsprechung zB. (BAG v. 23.8.1984 – 2 AZR 391/83) verweisen.

Das Thema ist auch wichtig, da durch die Wahrnehmung der Verhinderungsvertretung für den Stelli der besondere Kündigungsschutz im Mandat bzw der nachwirkende (1 Jahr) besondere Kündigungsschutz aktiviert wird. Bei Verhinderung wegen Krankheit und Urlaub zB gilt die Verhinderungsvertretung für den gesamten Zeitraum und nicht nur für ggf anfallende Sitzungszeiten. Es ist jedoch immer besser, wenn man in solchen Zeiten dann auch tatsächlich Mandatstätigkeiten wahrnimmt. Denn bisher gibt es hierzu nur BAG Urteile welche sich auf Ersatzmitglieder des BR beziehen. Betreffend Stelli der SchwbV gab es bisher noch keine BAG Entscheidungen, daher zur Sicherheit der Hinweis mit dem Wahrnehmen des Mandates.

Kontextlink:
Verhinderung (hier zwar betreffend BR, doch es gilt analog mindestens auch für VPSchwb)


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