Mitbestimmung bei Einstellungen (Einstellung)

WoBi, Tuesday, 26.11.2013, 12:57 (vor 3811 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

im öffentlichen Bereich gibt es z.B. im Bayerischen Personalvertretungsgesetz nach Artikel 40, Absatz 2, 2. Halbsatz BayPVG die Möglichkeit des Stimmrechts der Schwerbehindertenvertretung. Damit kann die Schwerbehindertenvetretung bereits bei der Abstimmung zur Einstellung nach Artikel 75 BayPVG im Personalrat nach den gesetzlichen Regelungen mitbestimmen.
Ob es ein derartiges Landesgesetz in Hessen gibt, ist mir nicht bekannt. Im Bundespersonalgesetz ist eine Abstimmung der SBV nicht vorgesehen. Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt es ebenfalls kein Stimmrecht der SBV.

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml>showdoccase=1&doc.id=jlr-PersVGBY1986rahmen

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion