Mitbestimmung bei Einstellungen (Einstellung)

Nedo, Bayern, Wednesday, 27.11.2013, 14:06 (vor 3810 Tagen) @ WoBi

Hallo,

das würde ja bedeuten, dass die Schwerbehindertenvertretung, dass Recht hat mit Abzustimmen wenn es z. Bsp. um eine Einstellung bzw. Umsetzung handelt in einem Bereich (Referat) wo schon Schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt sind.

Oder liege ich da falsch>>

Es gilt für unsere Behörde das Bayerische Personalvertretungsgesetz.

Viele Grüße

Nedo


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