Mitbestimmung bei Einstellungen (Einstellung)
Hallo,
das würde ja bedeuten, dass die Schwerbehindertenvertretung, dass Recht hat mit Abzustimmen wenn es z. Bsp. um eine Einstellung bzw. Umsetzung handelt in einem Bereich (Referat) wo schon Schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt sind.
Oder liege ich da falsch>>
Es gilt für unsere Behörde das Bayerische Personalvertretungsgesetz.
Viele Grüße
Nedo