Personalgespräche (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Sunday, 01.12.2013, 19:53 (vor 3805 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

die Schwerbehindertenvertretung ist nur für Schwerbehinderte und Gleichgestellte zuständig und auch nur hier vom AG zu beteiligen. Bei Nichtbehinderten beschränkt sich die Zuständigkeit auf die Unterstützung im Antragsverfahren.

Etwas gegenteiliges ist auch aus der Musterrede nicht zu entnehmen

Das Thema [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Personalgespr%E4ch]Personalgespräch[/link] bzw. [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Mitarbeitergespr%E4ch]Mitarbeitergespräch[/link] haben wir hier mehrfach behandelt, findet es also mit der Suchfunktion ua [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=15649#p15654]hier[/link].

Das Recht der Teilnahme an Personalgesprächen unterscheidet sich vom Recht der BR (BetrVG § 82). Es gibt hier nur das analoge Recht der BR (BetrVG § 83) bei der Einsicht in die Personalakte § 95 Abs 3 SGB IX.


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