Wann Mobilitätseinschränkung - Merkzeichen (Allgemeines)

supershape, BAYERN, Friday, 06.12.2013, 09:22 (vor 3805 Tagen)

Hallo Forum,

habe eine kleine Frage. Hoffe mir kann jemand helfen. Mit geht es um das Thema wann "Mobilitätseinschränkung" greift bzw. was das definiert.

Folgendes Beispiel:
Angenommen: Man erfährt dass seine Firma den Standort schließt an dem man ca. 20 Jahre sein Büro und 2km weiter seinen Wohnsitz hatte.
Und die Firma legt nun ein Angebot vor dass man an einem anderen Standort weiterarbeiten kann. Dieser andere Standort ist jedoch ca. 90km (einfach) vom Wohnort bzw. aktuellem Betrieb entfernt.

Soweit alles ziemlich üblich und sicher kein Einzelfall. Jedoch kommen im angenommen Fall der Punkt dazu dass die Person schwerbehindert ist (50%) und ferner das Merkzeichen G - Gehbehinderung hat.

Die Person kann und möchte das Angebot wegen der gesundheitlichen Probleme (immer wieder Probleme bei zu langem Sitzen oder Autofahren) nicht annehmen.
Bei Nichtannahme sieht der Sozialplan jedoch auch keine Abfindung vor, AUSSER:
schriftlichres Zitat: "...wenn der Mitarbeiter aufgrund einer Behinderung in seiner Mobilität eingeschränkt ist und einen GDB von mind. 50 hat (z. B. Rollstuhl)"

Nun die Frage: IST MAN MIT MERKZEICHEN G "IN DER MOBILITÄT EINGESCHRÄNKT">>>
Oder greift bei dem genannten Beispiel dieses Zitat nicht>

Vielen Dank bereits im Voraus für Eure Meinung.


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