Wann Mobilitätseinschränkung - Merkzeichen (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 06.12.2013, 10:33 (vor 3805 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

bei Schwerbehinderten mit dem Mz G würde ich von Mobiltätseinschränkung reden.

Wenn hier aber ein BRM eine solche Frage stellt, wundert es mich etwas. Denn der BR hat dich hier diese Regelung mit dem AG vethandelt. Sollte als Inhalt und Auslegung kennen oder sue ist ggf nicht optimal. Was ich hier von einem BRM als Aussage weiter vermisse, gibt es auch einen Interessensausgleich und hat man auch hier dieses Thema besonders berücksichtigt> Letzlich gibt es eine SchwbV und war, ist dieses hier mit eingebunden. Besonders war sie auch bei der Verhandlung der Regelung mit eingebunden>


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