Krankentage (BEM)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 09.12.2013, 11:09 (vor 3801 Tagen) @ wolle

Servus Wolfgang,

» Arbeitgeber führt das erste Mal ein BEM durch,
Hoffentlich habt ihr dazu eine Betriebsvereinbarung (Bv) abgeschlossen.

» darf der Arbeitgeber alle
» Fehlzeiten aufführen die länger als 1 Jahr zurück liegen >
Das Gesetz sagt: .....Beschäftigte die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig...
Nun stellt sich die Frage "wieviel länger">
Eine Woche, ein Monat, zehn Monate.
Oder gab es nur eine tageweise Überschneidung.
Was steht in euerer BV>
Warum machte er das>
Fürsorgepflicht>>

Die Frage soll man nicht mit ja oder nein beantworten, denn ein BEM kann / soll ja für den Beschäftigten was bringen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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