Krankentage (BEM)

hackenberger, Monday, 09.12.2013, 12:06 (vor 3801 Tagen) @ wolle

Hallo,

der Begriff "innerhalb eines Jahres" bezieht sich hier nicht auf das Kalenderjahr sondern auf die zurückliegenden 12 Monate.

Doch wenn der AG nun erst den doch schon länger geltenden und zu beachtenden § 84 Abs 2 SGB IX endlich beachtet und anwendet, sollte man dieses in Absprache mit den betroffenen nun positiv umsetzen. Da kann es dann bei "Altfällen" solche geben wo es noch Sinn macht und andere wo es kein Sinn mehr macht. Daher Rück-/absprache mit den Betroffenen.

Letzlich sei die Frage erlaubt, wo waren bisher BR und SchwbV> Sie haben/ hatten Initiativrecht.

Hinweis: Der § 84 Abs 2 SGB IX umfasst mehr als nur die stufenweise Wiedereingliederung. Diese kann nur ggf eine Maßnahme hietaus sein. Hier ist es wichtiger zu klären, was war / sind die Ursachen> Ist es der Arbeutsplatz / Arbeitsumfeld oder Ablauf> Wenn ja, was ist zu ändern.

Also alles auch Themen des § 87 Abs 1 BetrVG (Arbeits und Gesundheitsschutz) bzw. vergleichbare §§ des PersVG.


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