Interne Bewerbung (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 13.12.2013, 08:28 (vor 3798 Tagen) @ Tino1975

Hallo,

ergänzend zu Bernhard möchte ich noch anmerken, daß eine nicht gesetzeskonforme Beteiligung der SBV nach allgemeiner Rechtsprechung den Anschein der Diskriminierung iSd § 1 AGG begründet.
Der Bewerber könnte also mit Aussicht auf Erfolg gegen den AG klagen. Dies könntest Du ggü deinem AG durchaus auch als Argument für die Notwendigkeit einer umfassenden Beteiligung angeben.

Desweiteren hast Du als SBV natürlich jetzt auch noch das Instrument der Aussetzung ggü. dem AG gem. § 95 Abs. 2 SGB IX, um den Vollzug der Maßnahme vorerst zu verhindern.

Das ganze Dir hier geschilderte Instrumentarium mußt Du auch nicht alternativ verwenden. Du kannst immer auch nach eigenem Ermessen mehrere Maßnahmen gleichzeitig anwenden, wenn Sie Dir im konkreten Fall zur Verfügung stehen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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