Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Monday, 16.12.2013, 14:58 (vor 3794 Tagen) @ ElkeRenate

Hallo,

also, sofern dieses aus Gründen der Behinderung erforderlich ist, wäre es ein Thema des § 81 Abs 4 SGB IX.

Dazu habe ich in einem Beitrag gerade heute schon einmal etwas geschrieben. Dort einmal nachlesen.

Betreffend der Schweigepflicht kann der AG eine Entbindung davon nicht verlangen. Die Ärzte sollen in ihren Stellungnahmen nur vermerken, ist aus Gründen der Behinderung erforderlich.

PS: Bitte unbedingt dein Profil ergänzen.


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