Einladung zur SBV-Wahl vorrangig durch GSBV? (Wahlen)

sandunika, Baden-Württemberg, Wednesday, 18.12.2013, 21:43 (vor 3792 Tagen)

Hallo Zusammen,

aufgrund einer Teilabspaltung hat der abgespaltene Betrieb mit 16 sbMA keine SBV mehr.

Hier steht nun eine Neuwahl an.

Zur Wahlversammlung können einladen (aufgeführt unter Wahlen):
drei Wahlberechtigte
• der Betriebs- oder Personalrat
• das zuständige Integrationsamt
In dieser Versammlung kann ein Wahlvorstand gewählt werden, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung veranlasst.

Ist im Unternehmen eine GSchwbV vorhanden, ist diese vorrangig berechtigt eine Wahl zur örtlichen SchwbV einzuleiten.
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Wo finde ich, dass die GSchwbV vorrangig berechtigt ist, eine Wahl einzuleiten, hierzu habe ich nichts gefunden (auch nicht in den Kommentaren Knittel bzw. Lachwitz). (unter https://www.verdi-bub.de/service/wahlen/schwv_wahl/ablauf/vor_wahl/faq/#c1993 wird gesagt, nur die GSchwV sei hierzu berechtigt - kann ich pers. so nicht nachvollziehen).

Was ist unter vorrangig zu verstehen>
Was, wenn die GSchwV aus Zeitgründen nicht kann - Delegation an die stell.GschbW oder an den örtl. BR>

Vielen Dank.

--
LG
Sandunika


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