unterschiedliche Leistungsfähigkeit gleich honorieren (Allgemeines)

hackenberger, Sunday, 22.12.2013, 22:58 (vor 3788 Tagen) @ sbv-ratschlag

Hallo,

das Thema hatten wir hier auch schon. Man findet es also mit der Suche!

Versuche die Begriffe:
Leistungsentgelt
Leistungsvergütung
Leustungsorientierte Bezahlung
Zielvereinbarung

und lese mal [link=http://www2.solingen.de/C12573970064AAF0/html/F3383B9203D05D03C12573A30040488D>OpenDocument]hier![/link]

Fazit:
Es gilt der Grundsatz, auch Schwerbehinderte müssen 100% Leistung bringen, doch können diese 100% sich von den 100% der Nichtbehinderten unterscheiden, was sich aber nicht nachteilig auswirken darf. Das Ganze ist dann Thema des § 81 Abs. 4 und § 95 Abs 2 SGB IX und ggf ein Thema für Mittel aus der SchwbAV. Also Ziele müssen behindertenbedingte Einschränkungen beachten. Dürfen also nicht konträr zu diesen sein und müssen in der Regelarbeitszeit erreichbar sein.

Die SchwbV muss hier vollumfänglich eingebunden werden und das Thema auch begleiten im Ablauf bzw bei der Umsetzung. Bedeutet auch sie muss Gelegenheit des Vergleiches mit den Zielen der Nichtbehinderten haben.

Tipp: Ist alles ganz einfach regelbar, hatte es selbst im Unternehmen positiv geregelt und umgesetzt.


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