Versetzung SB trotz Attest (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 02.01.2014, 16:05 (vor 3777 Tagen) @ Mona

Hallo,

» Was kann ich als SBV oder wir als BR tun, damit dieser MA nicht versetzt
» werden muss und keine Kündigung riskiert.
Hallo, als SchwbV kann man nur auf den § 81 Abs. 4 SGB IX verweisen. Ggf. oder vermutlich ist hier auch ein Fall des § 84 Abs 1 SGB IX gegeben. Also diese anwenden. Doch sollte der AG keine andere Beschäftigungsmöglichkeit haben bzw dem AG hier nicht möglich ist ggf auch durch in seinem Rahmen liegende Möglichkeiten eine Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen, kann ggf am Ende auch die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses drohen. Dann wären die §§ 85 ff SGB IX zu beachten.

Also, §§ 81 Abs. 4 und § 84 Abs. 1 SGB IX, prüfen und anwenden. Doch wie ich hier in Beiträgen auch schon geschrieben habe, der AG muss keinen Arbeitsplatz backen, auch wenn die Anforderungen an den AG hier sehr hoch und weitgehend sind.

Was ein BR hier tun kann oder sollte, ist nicht Thema dieses Forums. Der BR sollte seine Möglichkeiten lt. BetrVG kennen oder sich die notwendige Unterstützung/Beratung lt. BetrVG ins Gremium holen.

Lt. § 84 Abs. 1 SGB IX ixt hier ja auch der BR zu beteiligen. Denn es lautet dort ja ...und die in § 93 genannten Vertretungen....

PS: Unbedingt das Profil ergänzen.

Nutze einmal die Suchfunktion mit dem Begriff "backen und/oder Arbeitsplatz backen"

Letztlich: Ich kann Dir/ Euch die neue 4 Auflage die SGB IX Kommentares von Prof. Dr FJ Düwell hier nur empfehlen. Er hat u.a auch den § 81 SGB IX sehr ausführlich behandelt/beschrieben.

Weiter auch Schwerbehindertenarbeitsrecht von RA Schmidt.


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