Schutz (Stellvertreter/in)

hackenberger, Friday, 24.01.2014, 15:09 (vor 3759 Tagen) @ hintzi

Hallo,

der nachwirkende Kündigungsschutz als Mandatsträger gilt 1 Jahr ab letzter Mandatswahrnahme. Es gelten hier die gleichen Regelungungen/ Fristen wie bei BR.

PS: Ihr solltet versuchen bis zum Regelwahltermin im Herbst noch mind. 1 Schwb oder Gleichgestellten zu bekommen. Denn sonst ist bei euch keine Wahl mehr möglich. Ggf prüfen ob es AN mit GdB 30 gibt welche man gleichstellen kann.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion