Gewissenskonflikt (Stellvertreter/in)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 11.04.2014, 11:05 (vor 3682 Tagen) @ steven

Hallo Steven,
» Als Vertrauensperson arbeite ich im Moment auf einer noch befristeten
» Stelle im administrativen Bereich.
Da du für eine Kollegin als Schwangerschaftsvertretung eingesetzt wurdest war ja von Anfang an klar, dass dieser APl für dich befristet ist. Ob der AG dich, (falls die rückkehrende Kollegin durch Teilzeitwunsch anderweitig eingesetzt wird), auf dieser Stelle belässt unterliegt dann seinem Direktionsrecht. Wenn er dies ausübt wäre es Aufgabe des BR gemäß § 99 BetrVG zu überprüfen ob eine Benachteiligung vorliegt.

Nun kommt aber eine neue Situation, die du bitte neutral betrachten sollst. Auch wenn es schwer fällt.
» Mein Vertreter soll nun an einen
» leidensgerechten Arbeitsplatz innerhalb der Firma versetzt werden.
Über die Gründe der Versetzung schreibst du leider nichts. Wenn es gesundheitliche bzw. behindertenspezifische Gründe (was ich mal annehme) sind, dann hat der Kollege gemäß § 81 Abs. 4 SGB einen Anspruch auf einen seiner Behinderung entsprechenden APl.
Auch die Abteilung in der ich arbeite wurde genannt.
Was heißt wurde genannt> Bei der Suche nach einem passendem APl bist du doch als SBV hoffentlich mit eingebunden. Du hast hier auch eine „aktive“ Rolle. Soll bedeuten, dass du dem AG Vorschläge über freie oder in absehbarer Zeit frei werdende APl machen kannst.

» Da mein Arbeitsplatz der Einzige ist, der da noch zur Option steht,
Wer behauptet dies> Möglicherweise ist es für den AG die einfachste Lösung. Such Alternativen und mach Vorschläge.

» Das möchte ich natürlich nicht, weil ich auch aus
» gesundheitlichen Gründen ( keinen GdB ) dort bleiben möchte.
Du darfst hier nicht vergessen, dass du diesen APl von vorneherein nur befristet bekamst.
Wenn du gesundheitliche Gründe anführst müsstest du diese ggf. beim AG auch belegen (Betriebsarzt, Attest, etc.) können.
Diese Personalrotation wird natürlich begleitet durch den BR, denn dieser ist gemäß § 99 bei Versetzungen einzubinden. Dieser muss allerdings die ganze Belegschaft im Blick haben.

» Was soll ich nun tun, dass ich nicht an dem Ast säge auf dem ich selber
» sitze und gleichzeitig mein Amt wie in er Vergangenheit ausfüllen kann>
Alternativen für den Kollegen suchen und sicherheitshalber auch für dich nach einem APl, der deinem Gesundheitszustand entspricht, suchen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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