Vorgesetzter verweigert Sitzungsteilnahme von SBV an BR Sitzungen. (Sitzung)
» Hallo Pix 13
Laut §95 Abs.4 SGB IX hast du das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrates teilzunehmen. Wenn dein Vorgesetzter dir dieses Recht verweigert, macht er sich nach $ 96 Abs2 SGB IX strafbar.
Schau auch mal bei A-Z unter Sitzungsteilname nach.
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Glück Auf
Martin