Passus im Vertrag (Offenbarung des GdB bzw. Fragerecht des AG)
Hallo Breisgauer,
du hast deine Frage in die richtige Rubrik eingestellt.
Jetrzt wenn du auch unter A-Z das Thema "Offenbarung" angeklickt hättest wäre deine Frage schon beantwortet gewesen.
Essenz daraus:
Auch über Arbeitsverträge (Meldung der persönlichen Verhältnisse) können schwerbehinderte Menschen jedenfalls bei einer - tätigkeitsneutralen - Schwerbehinderung regelmäßig nicht gezwungen werden, eine solche Schwerbehinderung dem AG zu offenbaren, da dies seit 2001 eine Umgehung des Schwerbehindertenrechts (§ 81 Abs. 2 SGB IX a.F.) oder seit 2006 eine Umgehung des AGG wäre (§ 81 Abs. 2 SGB IX n.F.) bzw. eine unmittelbare Diskriminierung schwerbehinderter Menschen darstellen würde.
Nach der Fachliteratur wird bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen ohnehin regelmäßig keine Pflicht zur Offenbarung angenommen (Ernst/Adlhoch/Seel, SGB IX, Rdnr. 33 Buchst. b zu § 69 SGB IX), weshalb die verbreiteten anderslautenden Formulare bzw. Personalbögen etwa für interne oder externe Ausschreibungen mit der Frage nach einem Schwerbehindertenausweis regelmäßig rechtswidrig und diskriminierend sein dürften.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter