Integrationsvereinbarung (Zusatzurlaub)

erzengel ⌂, Baden Württemberg, Friday, 30.01.2015, 12:54 (vor 3382 Tagen) @ Sven SBV

Hallo Sven,

im § 125 SGB IX ist klar geregelt, wer Anspruch auf Sonderurlaub hat. Ergänzend: wer eine vertragliche 4 Tage Woche hat, bekommt auch nur vier Tage.
Deine Absicht in Ehren, der AG muss und wird dem meistens nicht nachkommen.
Es kostet ihn schliesslich Geld. In einem gutlaufenden Kleinbetrieb, stehen die Chancen bei einem sozial eingestellten AG eher gut.

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Freundliche Grüße: Erzengel


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