Teilname an BR-Sitzungen während der Elternzeit (Sitzung)

Heinrich, Tuesday, 10.02.2015, 10:12 (vor 3373 Tagen) @ Viola

Hallo,

folgende Frage:
Darf ein BR-Mitglied (1.Stellvertreter) während der Elternzeit an den BR-Sitzungen teilnehmen? Es geht um eine Teilnahme ohne Stimmrecht.

Teilnahme JA! Aber dann als reguläres BRM, also mit Stimmrecht. Es geht also nicht, dass er quasi zusätzlich als Zuhörer teilnimmt.

Da es sich hier um einen Stellvertreter aber handelt, darf dieses nur dann als nachrückendes BRM teilnehmen, wenn ein ordentliches BRM verhindert ist.

Es gibt grundsätzlich keine Teilnahme als Gast. Egal ob es sich um BRM oder Stellvertreter handelt.

Doch grundsätzlich gilt er, es in der Elternzeit wie auch bei Krankheit und Urlaub als verhindert. Er, Es kann sich aber auch ausdrücklich gegenüber dem BRV als nichtverhindert erklären, damm der es bei der Ladung zur Sitzung berücksichtigen kann, muss. Also kein EBRM für dieses laden. Dieses begingt auch, dass die Zeit der Teilnahme nicht vergütet wird.

Gleiches gilt auch für die SBV.


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