erneuter Gleichstellungsantrag möglich? (Gleichstellung)
Hallo,
in den Sozialgesetzbüchern besteht grundsätzlich die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag zu stellen, wenn die Fristen des Widerspruchs erschöpft sind. Ohne wirklich fachkundige Hilfe ist das aber eher aussichtslos, da es hier auf die Begründung ankommt.
Es bleibt hier die Frage, ob die Behauptung über den Arbeitsplatz zutreffend ist oder nicht. Ein weiterer Antrag auf Gleichstellung macht sicherlich nur dann Sinn, wenn dies geklärt ist.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael