erneuter Gleichstellungsantrag möglich? (Gleichstellung)

Ipsen, Schleswig-Holstein, Thursday, 02.07.2015, 10:51 (vor 3251 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für Deine Kommentierung.

Fachanwalt, sprich SoVD / VdK, habe ich der Kollegin bereits empfohlen.

Ausser den üblichen Floskeln / Textbausteinen ist in dem Bescheid nichts wesentliches mehr enthalten.

Die SBV konnte in der damaligen Stellungnahme nicht wirklich Stellung nehmen, weil die Kollegin zu dem Zeitpunkt als sie abgefordert wurde zum einen nicht mehr im Betrieb war, zum anderen weil die SBV weder in Hinsicht auf ihre Behinderung noch wg. des Feststellungsverfahren / des Gleichstellungsantrages in irgendeiner Form kontaktiert wurde, sprich in diesem Fall einfach ahnungslos war.

Nochmals DANKE!

VG Kai-Reiner

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Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.
(R.v.Weizsäcker)


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