notwendige Unterrichtung der SbV - § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX (Lektüre / Gesetze)

Heinrich, Thursday, 06.08.2015, 22:09 (vor 3188 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

seit wann ist die SBV beim Inhalt des ArbV zu beteiligen? Denn nur um dieses geht es hier. Nicht um eine Einstellung oder Entlassung.


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