Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)
Hallo Andrea und Hans-Peter,
schaut mal hier nach http://www.sozialportal.de/Formulare/ZusatzurlaubSB.html
Wenn ihr da mal durchlest und auf die Beispiele kommt, dann sagt mir mein Bauchgefühl, dass der Zusatzurlaub noch nicht verfallen ist.
Die Regelungen gelten zwar noch für den BAT, aber im TVöD haben sich nur die Übertragungsfristen geändert. So ist der Resturlaub jetzt bis zum 31.3. zu nehmen.
Grüße
J.Schmitt